Basisschulung Kinder- und Jugendschutz nach § 8a SGB VIII
Der § 8a SGB VIII regelt ein strukturiertes Vorgehen, wie der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung in der öffentlichen und freien Jugendhilfe wahrgenommen und umgesetzt werden soll.
Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhilfe bietet er damit professionelle Handlungsstrategien und Fachkompetenz, wenn Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen.
In der Schulung wird es zunächst eine theoretische Einführung in die Grundlagen des Kinder- und Jugendschutzes insbesondere nach § 8a SGB VIII geben, um anschließend konkret in das Verfahren der tandem BTL einzusteigen. Anhand von Fallbeispielen soll dieses durch die Teilnehmenden auf die Praxis übertragen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in den Austausch zum Thema zu gehen und gemeinsam ins Gespräch zu kommen.
Termin
Donnerstag, 18. April 2024, 6-stündig (genaue Uhrzeit wird noch bekanntgegeben)
Zielgruppe
Diese Fortbildung richtet sich an pädagogische Fachkräfte, Teamleitungen und Koordinator*innen der tandem BTL gGmbH.
Teilnehmer*innen
maximal 15
Teilnahmebeitrag
20,00 Euro für Mitarbeiter*innen der VdK-Gruppe
Im Preis enthalten: Arbeitsunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Snacks und Kaffeepausen
Dozent*innen
Christian Krüger, insoweit erfahrene Fachkraft; Kinderschutzteam der tandem BTL
Philip Lanmaak, insoweit erfahrene Fachkraft; Kinderschutzteam der tandem BTL
Meldeschluss
Montag, 8. April 2024
Ort: Geschäftsstelle der tandem BTL gGmbH, Potsdamer Straße 182, 10783 Berlin, 1. OG, Raum 1_22